Der Tod der Kessler-Zwillinge: Wie viel sie für Sterbehilfe bezahlten

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Die Zwillinge Alice und Ellen Kessler, bekannte Gesichter des europäischen Fernsehens, entschieden sich in Deutschland für Sterbehilfe. Sie wandten sich an die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), die medizinische und rechtliche Unterstützung nach deutschem Recht anbietet. Sprecherin Wega Wetzel bestätigte, dass die beiden Künstlerinnen seit über sechs Monaten Mitglieder waren und ihre Entscheidung in einem reifen Prozess getroffen hatten. Zuvor hatten sie Gespräche mit einem Arzt und einem Anwalt geführt, um sicherzustellen, dass ihre Wünsche vollkommen klar und nachvollziehbar waren. Laut internationalen Medienberichten erhebt die DGHS Pauschalbeiträge für Sterbehilfe, die je nach Art des Eingriffs zwischen 4.000 und 6.000 Euro liegen. Die genaue Summe, die die Zwillinge zahlten, wurde jedoch nicht bekannt gegeben. Der Prozess fand im Rahmen der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 anerkannten Rechtslage statt, die das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Tod schützt.

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Das in Deutschland nach dem Urteil von 2020 erwartete Verfahren

Sterbehilfe in Deutschland basiert auf dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, das die Freiheit, über den eigenen Tod zu entscheiden, als Grundrecht anerkannte. Das Urteil ermöglicht es, medizinische und rechtliche Unterstützung für den Suizid zu erhalten, sofern die betroffene Person die volle Kontrolle über die Durchführung behält. Im Anschluss an dieses Urteil haben verschiedene Organisationen rechtskonforme Protokolle entwickelt, die auf der Überprüfung des Willens, der Beurteilung der Urteilsfähigkeit und der Achtung des Selbstbestimmungsrechts beruhen.

Die Rolle der Dghs und die Registrierung der Zwillinge

Die DGHS ist die älteste und eine der führenden deutschen Organisationen, die sich für Patientenrechte und Unterstützung bei Entscheidungen am Lebensende einsetzt. Sprecherin Wega Wetzel erklärte, dass Alice und Ellen Kessler, wie intern vorgeschrieben, „seit über sechs Monaten“ Mitglieder des Vereins seien. Die Mitgliedschaft ermöglicht den Zugang zu einem geregelten Verfahren, das Information, Beratung und medizinische Unterstützung umfasst, sofern alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entscheidung muss autonom, gefestigt und nicht von flüchtigen Impulsen diktiert sein.

Medizinisch-rechtliche Prüfungen kostenloser und berücksichtigter Testamente

Laut DGHS umfasst das Verfahren getrennte Gespräche mit einem Arzt und einem Anwalt, die die „Freiverantwortlichkeit“ – also die volle Verantwortlichkeit und das Bewusstsein für die Handlung – feststellen. Sie vergewissern sich, dass die Person einwilligungsfähig und urteilsfähig ist und dass die Entscheidung über einen längeren Zeitraum getroffen wurde. Der Arzt beurteilt den Krankheitsverlauf und mögliche Alternativen, während der Anwalt die Rechtmäßigkeit des Verfahrens und das Fehlen von äußerem Druck bestätigt. Die Kessler-Zwillinge nahmen protokollgemäß an diesen Gesprächen teil.

Wie zum Zeitpunkt der Handlung Hilfe geleistet wird

Das deutsche Modell sieht vor, dass der letzte Akt von der Person, die sich für Sterbehilfe entscheidet, selbstständig durchgeführt wird. Weder ein Arzt noch ein Anwalt dürfen direkt eingreifen. Die beauftragten Fachkräfte dürfen anwesend sein, um die Einhaltung der Verfahrensregeln zu gewährleisten und bei den notwendigen Dokumenten zu helfen, dürfen aber keine Substanzen verabreichen. Im Fall der Zwillinge bestätigte die DGHS, dass die Fachkräfte sie in der letzten Phase zu Hause besucht haben.

Die von den Quellen gemeldeten Kosten und die Standardzahlen der Dghs

Internationale Quellen weisen darauf hin, dass die DGHS Pauschalbeiträge zur Deckung der Kosten für medizinische Versorgung, Rechtsberatung, Reisekosten und Dokumentation erhebt. Es werden zwei Hauptgebühren genannt: etwa 4.000 € für eine Einzelperson und etwa 6.000 € für einen gemeinsamen Eingriff, beispielsweise für Paare, die sich gemeinsam für Sterbehilfe entscheiden. Die Beträge werden von der Vereinigung nicht offiziell veröffentlicht, sondern stammen aus journalistischen Analysen und Studien zu diesem Thema. Der von Alice und Ellen Kessler tatsächlich gezahlte Betrag wurde noch nicht bekannt gegeben.

Was im Fall Kessler nicht offiziell bekannt gegeben wurde

Es wurden weder Einzelheiten zur Höhe der von den beiden Künstlern gezahlten Summe noch zu den persönlichen Beweggründen für ihre Entscheidung veröffentlicht. Die DGHS bestätigte die Rechtmäßigkeit des Verfahrens und dessen Übereinstimmung mit deutschem Recht, gab jedoch keine weiteren Auskünfte zum weiteren Verlauf. Bestimmte Schritte bleiben daher gemäß den Statuten des Verbandes und zum Schutz der Mitgliederdaten vertraulich.


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