Eine Wohnung, die in ein provisorisches medizinisches Zentrum umgewandelt worden war, mit Räumen, die als Akupunkturbehandlungsräume und Wartezimmer für Patienten dienten. Dies entdeckte die Finanzpolizei der Lucca-Gruppe bei einer Inspektion innerhalb der Stadtmauern.
Die Razzia erfolgte nach monatelangen Ermittlungen, die durch Berichte über angebliche „Wunderheilungen“ eines selbsternannten Arztes im Raum Lucca ausgelöst worden waren. Nachdem der Ort der Behandlung ermittelt worden war, betraten Beamte der Guardia di Finanza die Wohnung und fanden dort unbeaufsichtigte Spritzen in provisorischen Behältern ohne jegliche Sterilisationsmöglichkeit.
Weitere Ermittlungen führten zur Identifizierung des Praxisleiters, der nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen beruflichen Qualifikationen und Zulassungen verfügte. Akupunktur ist nämlich eine Heilmethode, die ausschließlich qualifizierten und zugelassenen Ärzten vorbehalten ist.
Der Inhaber der Praxis wurde den Justizbehörden wegen unbefugter Ausübung der Heilkunde gemeldet.