Eine Arbeiterin gewann 25.000 Euro von einer Bäckerei, für die sie arbeitete, obwohl sie in Schüsseln urinierte, die für die Lebensmittelproduktion verwendet wurden. Der Oberste Gerichtshof von Katalonien hat entschieden, dass die Bäckerei Neucroissant in Barcelona, Spanien, rechtswidrig gehandelt hat, indem sie Beweise von einer Kamera in einer Umkleidekabine gesammelt hat. Auf den Aufnahmen war zu sehen, wie die Frau hockte und mehrmals in die Behälter urinierte, in denen die Backwaren zubereitet wurden. Neucroissant beauftragte ein Ermittlungsunternehmen mit der Ermittlung ihres Aufenthaltsortes, das bestätigte, dass sie „in einer Schüssel gehockt und uriniert“ hatte.
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Er habe den Urin in ein Waschbecken geworfen, bevor er den Behälter mit Wasser ausgewaschen habe, teilte die ermittelnde Firma mit. Es wurde festgestellt, dass der Arbeiter es „zusammen mit den übrigen sauberen Utensilien deponierte, die später in Produktionsaktivitäten zum Verbrauch der Kunden verwendet werden sollten“. Die Frau, deren Name nicht genannt wird, erhielt während ihres Krankheitsurlaubs im Jahr 2018 ein Kündigungsschreiben und beschloss, dieses vor Gericht anzufechten. Eine Berufung, die zu seinen Gunsten ausging, da nach spanischem Recht keine Kameras in Bereichen installiert werden dürfen, die vom Personal für Freizeit und Erholung genutzt werden.
Das Filmen an Orten wie Umkleideräumen, Esszimmern und Badezimmern stellt eine Verletzung der Privatsphäre dar. Das Gericht hörte auch, dass die Bäckerei über keine eigene Umkleidekabine verfügte, was bedeutete, dass sich die Arbeiter in einem Bereich umziehen mussten, der auch für die Produktion genutzt wurde. Es stellte sich außerdem heraus, dass die Mitarbeiter nicht über die Installation von CCTV-Kameras informiert worden waren. Neucroissant argumentierte, dass die Kamera legitim sei, da sie in einem Lebensmittelproduktionsbereich installiert sei. Doch das Gericht berücksichtigte dies nicht und sprach der Frau 25.336 Euro zu.